- Die Swatthacken -
© Schnelsen-Archiv - Suhmweg 13 - 22457 Hamburg

Wichtiger Hinweis zu den Grenzstein-Reproduktionen !

Sehr wichtiger Hinweis zu den Grenzstein-Neuaufstellungen an der historischen Grenze zwischen der ehemaligen Herrschaft Pinneberg und der Stadt Hamburg.


Lange Zeit habe ich mit dem Problem gehadert, das teilweise auf den Nachbildungen der verschollenen Grenzsteine, ganz speziell an der Tarpenbek in Niendorf und an der Ulzburger Straße in Norderstedt, von dem „Aufsteller“ geschichtliche Daten verwendet wurden, die zu Irritation führen.
Nach gründlicher Recherche in den Archiven konnten bis heute noch nicht alle Aufstellungs-Protokolle für die erwähnten Grenzsteine gefunden werden. Doch ergaben sich einige Erkenntnisse bei der Suche, die ich hier nicht unerwähnt lassen möchte.

Außerdem sehe ich es als meine Pflicht an, daraufhinzuweisen, dass mit der Aufstellung einiger nachgebildeter Grenzsteine eine Tatsache geschaffen wurde, die geschichtlich nicht akzeptabel ist.

Hier nun, der Reihe nach, einige Kommentare zu den bemängelten Grenzsteinen und deren Daten:


Vorab einige Erklärungen:
C7 = Christian 7 (Regent von 1766 - 1808)
FR VI = Frederik REX VI (Regent von 1808-1839)
HP = Herrschaft Pinneberg
= Jahreszahl der Steinsetzung
= Nummer des Grenzsteines an dieser Grenze

 

HP C7 1782 N°7 (korrekte Bezeichnung)

Eidelstedter Weg 2 (am Verbindungsweg zum Wiesingerweg).

Der Originalstein von 1782 ist verschollen. Ein Aufstellungs-Protokoll von 1782 mit einem Datum wurde bis jetzt nicht in den Archiven gefunden. Zurzeit der Aufstellung 1782 lautete die Inschrift HP C7 1782 N°7.
Auf der sehr einfachen Reproduktion, Aufstellung am 2. Juni 2009, wurde statt C7 (Christian 7.), die Initialen des Sohnes Frederik VI. eingeschlagen, die auf dem Originalstein nach dem Tode von C7 im Jahre 1808 geändert wurden, diese Initialen kollidieren jetzt mit dem Aufstellungsjahr 1782 und des damaligen dänischen Regenten Christian 7 .

HP FR VI 1817 N°15 (korrekte Bezeichnung)
(eine Korrektur des Aufstellers wurde im Mai 2013 vorgenommen!)

Am Zusammenfluss der Kollau und der Tarpenbek, auf der östlichen Seite der Tarpenbek am Wanderweg.

Der Originalstein aus der Zeit von 1817 ist verschollen. Ein Aufstellungs-Protokoll mit Datum von 1817 wurde bis jetzt nicht in den Unterlagen der Archive gesichtet.
Aber es konnte eine Rechnungs-Anweisung, ausgestellt am 14. Oktober 1817 eingesehen werden, wo nach 4 Grenzpfähle gegen 4 Grenzsteine ausgetauscht wurden und die Lieferung vom Steinhauer Coors zu Borstel erfolgte. Es handelte sich um die Grenzpfähle bzw. Grenzsteine N°6, N°15, N°16 und N°17.
Demnach müsste die Inschrift lauten: HP FR VI 1817 N°15.
Auf der abgebildeten einfachen Reproduktion, gesetzt am 19. Juli 2011, ist somit das Jahr der Setzung um 2 Jahre zu früh datiert. Mit dem Jahr 1815 wurde eine fehlerhafte Eintragung aus einem Protokoll übernommen. Belegt wird diese Jahreszahl 1817 ebenfalls durch einen Grenzplan von 1867 im Hamburger Staatsarchiv . Wodurch die Primärquelle durch eine Sekundärquelle bestätigt wird.

HP FR VI 1817 N°16 (korrekte Bezeichnung)
(eine Korrektur des Aufstellers wurde im Mai 2013 vorgenommen!)

Am Wanderweg der Tarpenbek, im Bereich der Groß-Borsteler Straße-Ecke Bekstück.

Dito wie Grenzstein N°15. Demnach müsste die Inschrift lauten: HP FR VI 1817 N°16.
Auf der abgebildeten einfachen Reproduktion, gesetzt am 19. Juli 2011, ist somit das Jahr der Setzung um 5 Jahre zu früh datiert. Mit dem Jahr 1812 wurde ebenfalls eine fehlerhafte Eintragung aus einem vorhandenen Protokoll übernommen. Belegt wird diese Jahreszahl 1817 ebenfalls durch einen Grenzplan von 1867 im Hamburger Staatsarchiv . Wodurch die Primärquelle durch eine Sekundärquelle bestätigt wird.

 

HP C7 1799 N°18 (korrekte Bezeichnung)

Am östlichen Tarpenbek-Wanderweg im Bereich der Verder Tarpe.

Der Originalstein aus der Zeit von 1799 ist im ehemaligen Flussbett der Tarpenbek nord-westlich der Steinbrücke seit ca. 1887 verschollen. Ein Aufstellungs-Protokoll mit Datum von 1799 konnte ebenfalls bis heute nicht gesichtet werden. Das Aufstellungsjahr wird in der Sekundärquelle mit 1799 angegeben und erfolgte somit ein Jahr nach dem Bau der dänischen Steinbrücke (1798) über der Tarpenbek.
Auf der abgebildeten einfachen Reproduktion, gesetzt am 12. Juli 2011, ist nicht der zeitgerechte dänische König Christian 7 = C7 eingeschlagen sondern sein Sohn.

 

HP C7 1802 N°19 (korrekte Bezeichnung)

Am Tarpenbek-Wanderweg im Bereich des nördlichen Durchflusses der Tarpenbek vom Flughafengelände.

Der Originalstein aus der Zeit von 1802 ist verschollen. Aber ein Aufstellungs-Protokoll vom 12. Oktober 1802, vom Grenzaufseher Reinke gefertigt, ist vorhanden. Somit ist die Bezeichnung des Grenzsteines von 1802 HP C7 1802 N° 19 belegbar.
Auf der abgebildeten einfachen Reproduktion, gesetzt am 12. Juli 2011, ist nun der Grenzstein mit den Initialen FR VI, also nach der Umschlagung im Herbst 1808 dargestellt. Hiermit kollidiert die Signatur und Amtszeit von Christian VII = C7 1766-1808 und von Frederik VI = FR VI 1808-1839 miteinander.

 

C7 HP 1799 N° 24 (Pfahl-Bezeichnung)

Am Tarpenbek-Wanderweg in Langenhorn (im östlichen Bereich),
unweit südlich vom Grenzstein N°25.

Mit der Bezeichnung C7 HP 1799 N° 24 wurde am 09. Okt. 1799 noch eine Grenzpfahl-Setzung vorgenommen.
Auf der abgebildeten einfachen Reproduktion, gesetzt am 31.03.2014, wird aber mit dieser Jahreszahl eine Steinsetzung angekündigt. Ob hier, an dieser Stelle, überhaupt eine Steinsetzung vorgenommen wurde, wird sehr angezweifelt, jedenfalls ist diese nicht mit den historischen Unterlagen belegbar.

 

C7 N° 27 1766 (Pfahl-Bezeichnung)

Ulzburger Straße Nr. 184.

Auf der abgebildeten einfachen Reproduktion, gesetzt am 24.10.2012, wird die Grenzstein-Setzung mit der Jahreszahl 1782 angeben, diese Jahreszahl kann aber zurzeit nicht mit einem vorliegenden Grenzstein-Protokoll aus den Archiven belegt werden.
Belegbar ist eine Pfahlsetzung mit der Bezeichnung C7 N° 27 1766 vom 09. Sept. 1767 .

 

C7 HP 1799 N° 28 (Pfahl-Bezeichnung)

Ulzburger Straße Ecke Langenharmer Weg.

Mit der Bezeichnung C7 HP 1799 N° 28 wurde noch am 09. Okt. 1799 ein Pfahl gesetzt.
Auf der abgebildeten einfachen Reproduktion, gesetzt am 24.10.2012, wird aber bereits eine Grenzstein-Setzung 1792 angezeigt, die nicht dokumentiert bzw. belegbar und widersprüchlich zur Pfahlsetzung ist.

 

HP C7 1799 N° 30 ? nicht identisch!
Ulzburger Straße Ecke Mühlenweg.

Mit der Bezeichnung HP C7 1799 N° 30 ? wurde ebenfalls noch am 09. Okt. 1799 ein Pfahl gesetzt.
Auf der abgebildeten einfachen Reproduktion, gesetzt am 24.10.2012, ist eine Grenzstein-Setzung von 1782 angezeigt, die nicht dokumentiert bzw. belegbar und widersprüchlich zur Pfahlsetzung ist.
Nach neuesten Erkenntnissen liegt die Vermutung nahe, dass im Grenzpfahl-Setzungsprotokoll vom 09.10.1799 der "Schreiber" statt Grenzstein fehlerhaft Grenzpfahl niedergeschrieben hat. Einen Beleg hierfür gibt es zurzeit nicht!