Wichtiger
Hinweis zu den Grenzstein-Reproduktionen !
Sehr wichtiger Hinweis zu den Grenzstein-Neuaufstellungen
an der historischen Grenze zwischen der ehemaligen Herrschaft Pinneberg
und der Stadt Hamburg.
Lange Zeit habe ich mit dem Problem gehadert, das teilweise auf
den Nachbildungen der verschollenen Grenzsteine, ganz speziell an
der Tarpenbek in Niendorf und an der Ulzburger Straße in Norderstedt,
von dem „Aufsteller“ geschichtliche Daten verwendet
wurden, die zu Irritation führen.
Nach gründlicher Recherche in den Archiven konnten bis heute
noch nicht alle Aufstellungs-Protokolle für die erwähnten
Grenzsteine gefunden werden. Doch ergaben sich einige Erkenntnisse
bei der Suche, die ich hier nicht unerwähnt lassen möchte.
Außerdem sehe ich es als meine Pflicht an,
daraufhinzuweisen, dass mit der Aufstellung einiger nachgebildeter
Grenzsteine eine Tatsache geschaffen wurde, die geschichtlich nicht
akzeptabel ist.
Hier nun, der Reihe nach, einige Kommentare zu den bemängelten
Grenzsteinen und deren Daten:
Vorab einige Erklärungen:
C7 = Christian 7 (Regent von 1766 - 1808)
FR VI = Frederik REX VI (Regent von 1808-1839)
HP = Herrschaft Pinneberg
= Jahreszahl der Steinsetzung
N° = Nummer des Grenzsteines an dieser Grenze
HP C7 1782 N°7 (korrekte Bezeichnung)
Eidelstedter Weg 2 (am Verbindungsweg zum
Wiesingerweg).
Der Originalstein von 1782 ist verschollen. Ein
Aufstellungs-Protokoll von 1782 mit einem Datum wurde bis jetzt
nicht in den Archiven gefunden. Zurzeit der Aufstellung 1782 lautete
die Inschrift HP C7 1782 N°7.
Auf der sehr einfachen Reproduktion, Aufstellung am 2. Juni 2009,
wurde statt C7 (Christian 7.), die Initialen des Sohnes Frederik
VI. eingeschlagen, die auf dem Originalstein nach dem Tode von C7
im Jahre 1808 geändert wurden, diese Initialen kollidieren
jetzt mit dem Aufstellungsjahr 1782 und des damaligen dänischen
Regenten Christian 7 .
HP FR VI 1817 N°15 (korrekte Bezeichnung)
(eine Korrektur des Aufstellers wurde im Mai 2013 vorgenommen!)
Am Zusammenfluss der Kollau und der Tarpenbek,
auf der östlichen Seite der Tarpenbek am Wanderweg.
Der Originalstein aus der Zeit von 1817 ist verschollen.
Ein Aufstellungs-Protokoll mit Datum von 1817 wurde bis jetzt nicht
in den Unterlagen der Archive gesichtet.
Aber es konnte eine Rechnungs-Anweisung, ausgestellt am 14. Oktober
1817 eingesehen werden, wo nach 4 Grenzpfähle gegen 4 Grenzsteine
ausgetauscht wurden und die Lieferung vom Steinhauer Coors zu Borstel
erfolgte. Es handelte sich um die Grenzpfähle bzw. Grenzsteine
N°6, N°15, N°16 und N°17.
Demnach müsste die Inschrift lauten: HP FR VI 1817 N°15.
Auf der abgebildeten einfachen Reproduktion, gesetzt am 19. Juli
2011, ist somit das Jahr der Setzung um 2 Jahre zu früh datiert.
Mit dem Jahr 1815 wurde eine fehlerhafte Eintragung aus einem Protokoll
übernommen. Belegt wird diese Jahreszahl 1817 ebenfalls durch
einen Grenzplan von 1867 im Hamburger Staatsarchiv . Wodurch die
Primärquelle durch eine Sekundärquelle bestätigt
wird.
HP FR VI 1817 N°16 (korrekte Bezeichnung)
(eine Korrektur des Aufstellers wurde im Mai 2013 vorgenommen!)
Am Wanderweg der Tarpenbek, im Bereich der
Groß-Borsteler Straße-Ecke Bekstück.
Dito wie Grenzstein N°15. Demnach müsste
die Inschrift lauten: HP FR VI 1817 N°16.
Auf der abgebildeten einfachen Reproduktion, gesetzt am 19. Juli
2011, ist somit das Jahr der Setzung um 5 Jahre zu früh datiert.
Mit dem Jahr 1812 wurde ebenfalls eine fehlerhafte Eintragung aus
einem vorhandenen Protokoll übernommen. Belegt wird diese Jahreszahl
1817 ebenfalls durch einen Grenzplan von 1867 im Hamburger Staatsarchiv
. Wodurch die Primärquelle durch eine Sekundärquelle bestätigt
wird.
HP C7 1799 N°18 (korrekte Bezeichnung)
Am östlichen Tarpenbek-Wanderweg im
Bereich der Verder Tarpe.
Der Originalstein aus der Zeit von 1799 ist im
ehemaligen Flussbett der Tarpenbek nord-westlich der Steinbrücke
seit ca. 1887 verschollen. Ein Aufstellungs-Protokoll mit Datum
von 1799 konnte ebenfalls bis heute nicht gesichtet werden. Das
Aufstellungsjahr wird in der Sekundärquelle mit 1799 angegeben
und erfolgte somit ein Jahr nach dem Bau der dänischen Steinbrücke
(1798) über der Tarpenbek.
Auf der abgebildeten einfachen Reproduktion, gesetzt am 12. Juli
2011, ist nicht der zeitgerechte dänische König Christian
7 = C7 eingeschlagen sondern sein Sohn.
HP C7 1802 N°19 (korrekte Bezeichnung)
Am Tarpenbek-Wanderweg im Bereich des nördlichen
Durchflusses der Tarpenbek vom Flughafengelände.
Der Originalstein aus der Zeit von 1802 ist verschollen.
Aber ein Aufstellungs-Protokoll vom 12. Oktober 1802, vom Grenzaufseher
Reinke gefertigt, ist vorhanden. Somit ist die Bezeichnung des Grenzsteines
von 1802 HP C7 1802 N° 19 belegbar.
Auf der abgebildeten einfachen Reproduktion, gesetzt am 12. Juli
2011, ist nun der Grenzstein mit den Initialen FR VI, also nach
der Umschlagung im Herbst 1808 dargestellt. Hiermit kollidiert die
Signatur und Amtszeit von Christian VII = C7 1766-1808 und von Frederik
VI = FR VI 1808-1839 miteinander.
C7 HP 1799 N° 24 (Pfahl-Bezeichnung)
Am Tarpenbek-Wanderweg in Langenhorn (im
östlichen Bereich),
unweit südlich vom Grenzstein N°25.
Mit der Bezeichnung C7 HP 1799 N° 24 wurde
am 09. Okt. 1799 noch eine Grenzpfahl-Setzung vorgenommen.
Auf der abgebildeten einfachen Reproduktion, gesetzt am 31.03.2014,
wird aber mit dieser Jahreszahl eine Steinsetzung angekündigt.
Ob hier, an dieser Stelle, überhaupt eine Steinsetzung vorgenommen
wurde, wird sehr angezweifelt, jedenfalls ist diese nicht mit den
historischen Unterlagen belegbar.
C7 N° 27 1766 (Pfahl-Bezeichnung)
Ulzburger Straße Nr. 184.
Auf der abgebildeten einfachen Reproduktion, gesetzt am 24.10.2012,
wird die Grenzstein-Setzung mit der Jahreszahl 1782 angeben, diese
Jahreszahl kann aber zurzeit nicht mit einem vorliegenden Grenzstein-Protokoll
aus den Archiven belegt werden.
Belegbar ist eine Pfahlsetzung mit der Bezeichnung C7 N° 27
1766 vom 09. Sept. 1767 .
C7 HP 1799 N° 28 (Pfahl-Bezeichnung)
Ulzburger Straße Ecke Langenharmer
Weg.
Mit der Bezeichnung C7 HP 1799 N° 28 wurde
noch am 09. Okt. 1799 ein Pfahl gesetzt.
Auf der abgebildeten einfachen Reproduktion, gesetzt am 24.10.2012,
wird aber bereits eine Grenzstein-Setzung 1792 angezeigt, die nicht
dokumentiert bzw. belegbar und widersprüchlich zur Pfahlsetzung
ist.
HP C7 1799 N° 30 ? nicht identisch!
Ulzburger Straße Ecke Mühlenweg.
Mit der Bezeichnung HP C7 1799 N° 30 ? wurde
ebenfalls noch am 09. Okt. 1799 ein Pfahl gesetzt.
Auf der abgebildeten einfachen Reproduktion, gesetzt am 24.10.2012,
ist eine Grenzstein-Setzung von 1782 angezeigt, die nicht dokumentiert
bzw. belegbar und widersprüchlich zur Pfahlsetzung ist.
Nach neuesten Erkenntnissen liegt die Vermutung nahe, dass im Grenzpfahl-Setzungsprotokoll
vom 09.10.1799 der "Schreiber" statt Grenzstein fehlerhaft
Grenzpfahl niedergeschrieben hat. Einen Beleg hierfür gibt
es zurzeit nicht!
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