Die Altona-Kieler
Chaussee, die erste geplante Straße in Schleswig-Holstein
Die Altona-Kieler Chaussee, die erste
geplante Straße in Schleswig-Holstein.
Eine unglaubliche Fülle von Amts- und Planungsakten
sowie Kostenvoranschläge werden von dieser Chausseeplanung
im Landesarchiv in Schleswig verwahrt. Die heute so angezweifelte
Bürokratie war bereits zurzeit der Planung und Fertigstellung
der Straße von 1828 bis 1832 vorhanden. Weitere Entschädigungs-
Gerichts- und Personalakten sowie Landerwerbs-Unterlagen konnte
nur flüchtig bei der unzähligen Menge gesichtet und
ausgewertet werden um einen Überblick zu diesem Thema „Bau
der ersten geplanten Chaussee durch Schleswig-Holstein“
zu erreichen. Trotz des umfangreichen Planungs- und Verwaltungsmaterials
der Chaussee kann eine lückenlose Aufstellung der hier berührten
Themen nicht erreicht werden.
Diese zweispurige Chaussee wurde als sogenannte
Kunststraße, in einer 3 1/3 jährigen Bautätigkeit,
nach der Bautechnik des schottischen Ingenieurs John Loudon MacAdam
errichtet. Unter den Fachleuten, der damaligen Zeit, sprach man
von dieser Straßendecken-Bauweise von der Makadamisierung
bzw. vom Makadam-Straßenbelag. Die Chaussee führte
vom „Runden Platz“, dem Gählers Platz in Altona,
bis zum „Rondel“ in Kiel.
Durch die Eröffnung der Straße zum 1. Januar 1832 verringerten
sich die Fahrzeiten einer Diligence (Omnibus mit 4 Pferden vorgespannt)
von ca. 24 Stunden auf ca. 10 Stunden. Es wurden in dieser Zeit
12 ¼ Meilen, ca. 92,3 Km, zurückgelegt.
Nach der in Betriebnahme und Nutzung der Chaussee wurde erstmalig
eine Erhebung eines Wegegeldes am 09. Januar 1832 am Hamburger
Baum in Kiel erhoben.
Als moderne Entfernungs-Markierungen stellte die Baukommission
12 Vollmeilen- und 12 Halbmeilensteine aus Granit an der Gesamtstrecke
auf, die einen Kostenaufwand von 150 und 100 Reichsbankthaler
je Meilenstein verursachten. Eine Entfernungsangabe der Strecke
wurde allerdings nur in die Vollmeilensteine eingemeißelt.
Von den insgesamt 24 Meilensteinen sind heute noch 23 Steine erhalten
geblieben, nur der Halbmeilenstein in Hamburg-Langenfelde musste
in den zwanziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts einer Straßenerweiterung
weichen und ist seitdem verschwunden.
Auch zahlreiche Brücken auf der Strecke mussten zu diesem
Zweck erweitert, erneuert bzw. aus Steinquadern errichtet werden.
Betroffen waren folgende Überquerungen von
Wasserläufen:
Die Bilsener-Brücke über die Pinnau 1831, Langler Brücke
1831,
die Beeker- u. Friedrichsbrücke über die Osterau und
Hudau in Bad Bramstedt 1832 u. 1833,
die Brücke über die Schmalfelder Aue bei Bramstedt 1831-32
die Brokenlander Brücke 1831, u. 4 weitere Brücken zwischen
Wiemersdorf u. Wittorf 1831,
die Brücke über die Schwale in Neumünster 1834
(Abriss der hölzernen Brücke von 1821),
Scheidegraben-Brücke bei Rotenhahn 1831, die Eider-Brücke
in der Gemarkung Hammer 1831.
Von der Eidelstedter-Brücke (Mühlenau) berichten die
Akten, das die 1805 errichtete Steinbrücke, durch „Erweiterungsarbeiten“
dem Ausbau der Kunststraße angepasst und die Burgwedeler
Brücke in Schnelsen mit Flanken ausgestattet wurden.
Die Pflege und Kontrolle der neuen Chaussee übernahmen
14 Chausseewärter. Die im ersten Jahr ihrer Anstellung eine
jährliche Besoldung von 150 Rbthl. und eine freie Wohnung
in den hierfür eigens neu errichteten Wärterhäusern
erhielten. Nach einem Kostenvoranschlag aus dem Jahr 1830 wurden
diese Häuser für je 2500 Rbthl. plus 80 Rbthl. je Schlagbaum
errichtet.
Diese Häuser waren aus heutiger Sicht nicht sehr komfortabel,
sie besaßen eine Grundfläche von 46,8 m2 und waren
doch für ihre damaligen Bewohner ein Fortschritt der Zeit.
Die Häuser hatten folgende Aufteilung: Durch die Haustür
trat man in die 3,4 m2 große Vordiele die auch als Küche
genutzt wurde, von hier aus konnte man links durch eine Tür
in den Materialraum und zum Kellerabgang unter der Schlafstube
gelangen. Rechts von der Vordiele befand sich die 7,9 m2 große
Wohnstube, von der man über eine dreistufige Treppe in die
5,8 m2 große Schlafstube geführt wurde. Rechnet man
die Schlaf- und Wohnstube und die Vordiele zusammen, so lebte
der Chausseewärter mit seiner Frau und den eventuellen Kindern
auf ca. 17,1 m2 Wohnfläche, der Materialraum war wohl ein
Dienstraum und zur privaten Nutzung nicht vorgesehen. Eine Brunnenanlage
im Garten gehörte zur Standartausstattung dieser Häuser.
Alle Chausseewärterhäuser wurden auf
halber Strecke zwischen den Geldeinnehmerhäusern erbaut.
Jeder der 14 Wärter betreute einen unterschiedlichen Streckenabschnitt
zwischen ca. 6-8 Kilometer, den er täglich zu kontrollieren
hatte. Zu dieser Tätigkeit gehörte unteranderem, die
kleineren Schäden der Fahrbahndecke auszubessern die durch
die Wagenräder der Fuhrwerke entstanden.
Unter den 14 Wärtern waren drei Wärter
die einen kürzeren Straßenabschnitt zu betreuen hatten.
Bei der Kontrolle der Straße trugen die Wärter eine
Dienstmütze mit einem Wagensymbol, damit sie von den Benutzern
der Chaussee als Ordnungshüter respektiert und erkannt wurden.
Die erste Wärterstelle zwischen Altona und Langenfelde, gelegen
auf der östlichen Seite gegenüber dem heutigen Haferweg,
wurde nicht sofort besetzt.
Dieser Streckenabschnitt war bereits während der französischen
Besetzungszeit Hamburgs (1806-1813/14) Anfang 1807 als Steindamm
hergerichtet. Das geht aus einer Verordnung vom 13. Juni 1807
hervor, in der die Erhebung eines Baum- und Wegegeldes auf dem
neuen Steindammwege von Altona nach Langenfelde angeordnet wird.
Leider wird in einem Arbeitsplan von 1831 dieser Steindamm nicht
mehr erwähnt.
Folgende Chaussee-Wärterhäuser
waren auf der Gesamtstrecke verteilt:
N° 14 Kiel-Stadt, bei der neuen Ziegelei (westlich*), N°
13 Molfsee (östlich•), N° 12 südlich vom Nortorffer
Weg (westlich), N° 11 südlich vor Eiderstedt (östlich),
N° 10 Tungendorf (westlich), N° 9 Wittorf (westlich),
N° 8 Wiemersdorfer Feld (?), N° 7 Bramstedter Feld (westlich),
N° 6 Lentföhrder Feld (westlich), N° 5 Gut Cadener
Land (östlich), N° 4 Grothusener Land (westlich), N°
3 Bönningstedt Feld (östlich), N° 2 Eidelstedt (westlich),
N° 1 Langenfelder Feldmark (östlich). (*unterschiedliche
Standorte an der Chaussee) (• war später westlich vorhanden)
Bauzeichnung vom abgerissenen Chaussee-Wärterhaus in Eidelstedt,
an der heutigen Holsteiner Ch. Nr. 15.
Ebenso wie die 14 Chausseewärter neu eingestellt
wurden, bekamen 13 Chausseegeld-Einnehmer eine
Anstellung auf unbestimmte Zeit in den ersten Jahren. Später
wurden die Einnehmerhäuser mit Amtsausführung auf 1
Jahre oder mehrere Jahre verpachtet. Sie erhielten ein Gehalt
und den 13.ten Teil der Einnahme vom Chausseegeld.
Eine nicht ganz vollständige Personen-Auflistung aller Chausseewärter
und Chausseegeld-Einnehmer, der gesamten Strecke Altona-Kiel,
ist im Schnelsen-Archiv vorhanden.
Rechts im Bild, die Barriere N° 2 (1832-1858)
in Schnelsen, an der heutigen Holsteiner Ch. Nr. 319, abgerissen
ca. 1965.
Folgende Chausseegeld-Einnehmer (Barrieren mit
Schlagbäumen) waren auf der Gesamtstrecke verteilt:
N° 1 in Langenfelde, N° 2 in Schnelsen, N° 3 in Hasloh,
N° 4 Bilsener Brücke, N° 5 Cadener Feld, N° 6
Lentföhrden, N° 7 Fuhlendorf, N° 8 Brokenlande, N°
9 Neumünster N° 10 Einfeld, N° 11 Bordesholm, N°12
Rothenhahn, N° 13 Hamburger Baum. Alle hatten einen westlichen
Standort an der Chaussee, bis auf die Barriere N° 1 in Langenfelde,
die auf der östlichen Seite der Kunststraße gelegen
war.
Eine Besonderheit der ersten Barriere in Langenfelde
ist noch zu erwähnen. Das Einnehmerhaus stand an der Ecke
Kieler Straße und Hansastraße heute der Langenfelder
Damm. Zu beiden Straßen hatte diese Barriere einen Schlagbaum
und konnte somit das Chausseegeld von den Hamburger- und von den
Altonaer- Fuhrleuten kassieren und ihnen die Quittungszettel aushändigen,
die diese bei Bedarf vorzeigen mussten.
Sehr bald bemerkten die Verantwortlichen der
Chaussee, das zwei Barrieren auf der gesamten Strecke gerne von
den Fuhrleuten umfahren wurden, um die Abgaben an den Einnehmerhäusern
zu sparen. Diese Umfahrung der Barrieren war besonders in Schnelsen-Burgwedel
und in Hasloh möglich.
Hier eine schriftliche Darstellung von 1836 von dem Chaussee-Inspektor
Bruhn aus Neumünster:
„Es ist eine traurige Erfahrung, dass der
Ertrag der Hebestellen, durch die Benutzung mancher Nebenwege
zur Umgehung derselben, sehr geschmälert wird. Diese Umgehung
findet hauptsächlich bei den Hebestellen N° 2 (Schnelsen)
und N° 3 (Hasloh) statt, und keine Wachsamkeit der Wärter
ist vermögend diesen Unwesen zu steuern, indem die Contravenierten
bey etwaiger Ertappung, sogleich mit solchen Entschuldigungsgründen
bey der Hand sind, die, wenn sie auch lauter Unwahrheiten enthalten,
doch keine Bestrafung derselben zulassen. So führt von der
Burgwedeler Brücke ein Nebenweg (Schleswiger Damm) über
die Dörfer Schnelsen und Niendorf nach dem Dammthor vor Hamburg,
von dem ein Theil zur Umgehung der Hebestelle N° 2 (Holsteiner
Chaussee gegenüber der Einmündung von der Peter-Timm-Str.)
benutzt werden kann, weil jenseits dieser Hebestelle wieder ein
Weg (die heutige Wählingsallee, die Oldesloer Straße
zur Holsteiner Chaussee wurde in diesem Bereich erst 1840/41 erstellt)
von Schnelsen an die Chaussee führt. Wird nun auf diesem
Wege ein Fuhrmann angehalten, so gibt er vor nach dem Dammthor
zu wollen, und fährt, wenn er von dem Wärter verfolgt
wird, nothgedrungen auch wirklich dorthin, oder er gibt vor Geschäfte
in Schnelsen zu haben, die er sich nöthigen falls bey einem
dortigen Schmied oder Rademacher leicht machen kann, und fährt
dann auf dem vorher erwähnten Wege, jenseits der Hebestelle
wieder an die Chaussee.
![](meilensteinaltona/32Kunststrasse1832%20-%20Ausschnitt%20Schnelsen.jpg)
Die Umgehung der Barriere N° 2, Einnehmerhaus E2 (1832-1858),
in Schnelsen.
Die Oldesloer Straße, auf dem Plan von 1845 gestrichelt
markiert, wurde erst 1840/41 erbaut.
![](meilensteinaltona/31Kunststrasse1832%20-%20Ausschnitt%20Hasloh.jpg)
Die Umgehung der Barriere N° 3, Einnehmerhaus E3, in Hasloh.
Bey der in Hasloh belegenden Hebestelle N° 3 findet ein ähnlicher
Fall statt, in dem der dortige Baum (Schlagbaum bei der Hebestelle),
auf einem, seitwärts durch das Dorf führenden Wege umgangen
werden kann. Bey mehrmaligen Ertappung der Fuhrleute auf diesem
Wege, haben sie vorgegeben diesen Weg eingeschlagen zu haben,
um bey einem daran wohnenden Höker, Mehl oder Brot zu kaufen,
oder sich nach den Preisen dieser Lebensmittel zu erkundigen,
wodurch sie die ihnen zur Last gelegte Contravention von sich
abwälzen.
Aus diesem Bericht von 1836 geht also hervor,
dass die zwei Einnehmerhäuser in Schnelsen und in Hasloh
einen zur Erhebung des Chausseegeldes ungünstigen und nicht
vorteilhaften Standort innehatten. Der Chaussee-Inspektor befürwortete
daraufhin für beide Häuser eine Verlegung des Standortes.
Für Schnelsen einen nördlicheren Standort bei der Burgwedeler
Aue und für Hasloh einen südlicheren Standort kurz vor
der Dorfschaft Winzeldorf.
![](meilensteinaltona/28Nr431-01.jpg)
Die Barriere N° 2 (1858-1875) in Schnelsen,
an der heutigen Holsteiner Ch. Nr. 431, abgerissen 1959.
Zur Ausführung kam 1858 nur die Verlegung des Einnehmerhauses
in Schnelsen, der Standort in Hasloh blieb unverändert. Der
neue Standort in Schnelsen-Burgwedel wurde seit 1840, seit der
Fertigstellung der neuen Chaussee von Elmenhorst bis Schnelsen
in den Akten reichlich diskutiert. Dieser Standort sollte erst
südlich des Vereinigungspunktes der beiden Chausseen und
südlich der alten Verbindungsstraße nach Halstenbek
(Heidlohstraße-Halstenbeker Straße) liegen. Diese
Planung kam jedoch nicht zur Ausführung, sondern die nördlichere
Variante in Burgwedel wurde realisiert. In Hasloh aber errichtete
man quer über die alte Landstraße einen hohen Wall,
um die Umfahrung der Barriere zu verhindern, doch wurde dieser
Wall von Zeit zu Zeit immer wieder von Frevlern demoliert, so
dass der verantwortliche Bauernvogt Schadendorf den Wall wieder
herrichten lassen musste. So berichten es die Akten von 1851.
Auch andere Probleme mussten im Laufe der Jahre bewältigt
werden.
So verweigerte der in Langenfelde 1843 stationierte Einnehmer
Drübber mehrfach die Annahme von fremden Münzen aus
Hamburg (Hamburger Courant Schillinge und Scheidemünzen).
Durch solche Verweigerungen und auch durch andere
Anlässe entstanden gegenüber den Einnehmern häufig
grobe Belästigungen, welche verfolgt, geahndet und schriftlich
festgehalten sind.
Zur Einhaltung der Richtlinien, zur Benutzung der Kunststraße,
musste der Einnehmer immer eine aktuelle Wege- und Frachtverkehrs-
Verordnungsschrift im Hause halten. Die er gegebenen Falls zur
Hand nehmen konnte. Auch der Chausseegeld- Tarif auf einer Tafel
war sichtbar und deutlich an jeder Hebestelle für die Fuhrleute
anzubringen.
Tarif für die Erlegung des Baumgeldes auf der Chaussee.
Aus dem Reglement für die Benutzung der neuen Wegelinie zwischen
Kiel und Altona, 13. Dez. 1831.
Eine einschneidende Veränderung mussten
die Betreiber der Chaussee 1844 mit der Eröffnung der Eisenbahnlinie
Altona-Kiel hinnehmen. Die „König Christian VIII. Ostseebahn“
wurde am 18. Sept. 1844 am Geburtstag des Dänischen Königs
in Betrieb genommen. Daraufhin verringerten sich die monatlichen
Chausseegeld-Einnahmen im Vergleich der ersten Monate im Jahr
1844 zu 1845 um knapp 50 Prozent. Dieses neue Verkehrsmittel „Eisenbahn“
hatte einen großen Einfluss auf die Verringerung des Verkehrs
auf der Altona-Kieler Chaussee und somit verursachte sie auch
ein negatives Ergebnis bei den Einnahmen. Die Dänische Verwaltung
hat sich mit beiden Projekten in kürzester Zeit selbst Konkurrenz
gemacht. Aber die Zukunft gehörte zu dieser Zeit der Eisenbahn.
Die etwa 14 Meilen zwischen Altona- und Kieler-Bahnhof bewältigte
die Eisenbahn in 2 Stunden und 32 Minuten. Die Folge des Einnahmeverlustes
des Chausseegeldes war, dass die Einnehmer in Einfeld und Bordesholm
nicht einmal die Summe ihrer Gehälter als Einnahme verbuchen
konnten, und ihnen daraufhin zusätzlich der 12.te Teil der
Einnahmen zugesprochen wurde.
Die Erhebung des Chausseegeldes, auf den Staatsstraßen
von Schleswig-Holstein, wurde zum 1. Januar 1875 gänzlich
eingestellt.
Dezember 2012
Eine Aufstellung aller Chausseehäuser
und deren Bezeichnungen zu dänischer und preußischer
Zeit.
lfd. Nr. |
Haus |
Ort |
Station |
Chausseehäuser |
Standort |
Bez. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Altona |
|
|
Gählersplatz |
1 |
|
Altona - Ottensen |
|
W.N°1 Chausseewärterhaus |
Kieler Straße (Höhe Haferweg, aber östliche Seite) |
2 |
Nr.
23 |
Langenfelde |
|
E.N°1 Einnehmerhaus |
Kieler
Str.- Ecke Langenfelder Damm
(östlIich) |
3 |
Nr.
24 |
Eidelstedt |
0,2 |
W.N°2 Chausseewärterhaus |
Holsteiner Chaussee
Nr. 15
(westlich) |
4 |
|
Schnelsen |
|
E.N°2 Einnehmerhaus |
Holsteiner Chaussee
Nr. 319 (westlich) |
4a |
Nr.
25 |
Burgwedel |
4,8 |
E.N°2 Einnehmerhaus |
Holsteiner Chaussee
Nr. 431 (westlich) |
5 |
Nr.
26 |
Bönningstedt |
5,5 |
W.N°3 Chausseewärterhaus |
Kieler
Straße Nr. 40
(östlich) |
6 |
Nr.
27 |
Hasloh |
9,5 |
E.N°3 Einnehmerhaus |
Kieler
Straße Nr. 35 (westlich) |
7 |
Nr.
28 |
Seekaten - Quickborn |
12,3 |
W.N°4 Chausseewärterhaus |
Kieler
Straße Nr. 7
(westlich) |
8 |
|
Bilsener Brücke |
16,1 |
E.N°4 Einnehmerhaus |
Kieler Straße (westlich) |
9 |
Nr.
29 |
Hoffnung - Alveslohe |
19,7 |
W.N°5 Chausseewärterhaus |
Kieler
Straße Nr. ? (östlich) |
10 |
Nr.
30 |
Langeln-Heidekathen |
23,4 |
E.N°5 Einnehmerhaus |
Cadener Feld
(westlich) |
11 |
Nr.
32 |
Lentföhrden |
30,4 |
W.N°6 Chausseewärterhaus |
Lentförhrden, Kieler Straße Nr.
1 (westlich) |
12 |
|
Lentföhrden |
|
E.N°6 Einnehmerhaus |
Lentföhrden, Kieler Straße Nr.
42 (westlich) |
13 |
Nr.
33 |
Bramstedt (Flecken) |
34,5 |
W.N°7 Chausseewärterhaus |
Bramstedter Feld, Altonaer Nr.
34 (westlich) |
14 |
Nr.
34 |
Fuhlendorf |
38,0 |
E.N°7 Einnehmerhaus |
Fuhlendorfer Feld (westlich) |
15 |
|
|
45,9 |
W.N°8 Chausseewärterhaus |
Wiemersdorfer Feld |
16 |
Nr.
35 |
Brokenlande |
|
E.N°8 Einnehmerhaus |
unweit des alten Schlagbaumes
(westlich) |
17 |
|
|
|
W.N°9 Chausseewärterhaus |
Wittorf (westlich) |
18 |
Nr.
36 |
Neumünster-Wittorf |
50,0 |
E.N°9 Einnehmerhaus |
Wittorf, Altonaer Straße Nr.
382 (westlich) |
19 |
|
Neumünster-Tungendorf |
57,6 |
W.N°10 Chausseewärterhaus |
Neumünster-Einfeld, Kieler Straße Nr. 395 (westlich) |
20 |
|
Neumünster-Einfeld |
60,2 |
E.N°10 Einnehmerhaus |
Einfeld (westlich) |
21 |
|
Bordesholm |
65,4 |
W.N°11 Chausseewärterhaus |
Kieler
Straße Nr. 1 (westlich) |
22 |
|
Bordesholm - Neuer
Heidkrug |
67,5 |
E.N°11 Einnehmerhaus |
Chausseebaum beim "Neuen Heidkrug"
(westlich) |
23 |
|
|
|
W.N°12 Chausseewärterhaus |
südlich vom Nortorffer Weg
(westlich) |
24 |
|
Rotenhahn |
74,2 |
E.N°12 Einnehmerhaus |
südlich der Rotenhahn-Brücke (westlich) |
25 |
|
Molfsee |
77,2 |
W.N°13 Chausseewärterhaus |
Hamburger
Ch. Nr. 3 Ecke Bornkrogsweg |
26 |
|
Hamburger Baum |
81,6 |
E.N°13 Einnehmerhaus |
Schlagbaum 1855 aufgehoben (westlich) |
27 |
|
|
|
W.N°14 Chausseewärterhaus |
Kiel-Stadt,
bei der neuen Ziegelei (westlich) |
|
|
Kiel |
|
Obelisk |
am Rondeel Ecke Hamburger Ch. Alte Lübecker Ch. |
Februar 2014
Quellen:
LBV-SH Niederlassung Itzehoe
LAS, Abt. 65.2 Nr.993I, LAS, Abt. 65.2 Nr.993II,
LAS, Abt. 65.2 Nr.995II,
LAS, Abt. 65.2 Nr.996I,
LAS, Abt. 65.2 Nr.1000,
LAS, Abt. 65.2 Nr.1001II,
LAS, Abt. 65.2 Nr.1015I, LAS, Abt. 65.2 Nr.1015II,
LAS, Abt. 309 Nr.943,
LAS, Abt. 309 Nr.958,
LAS, Abt. 309 Nr.959,
LAS, Abt. 309 Nr.960,
LAS, Abt. 309 Nr.961,
Schnelsen Archiv:
Chronologische Sammlung, Verordnungen u. Verfügung von 1806-1807
Reglement für die Benutzung der neuen Wegelinie zwischen
Kiel und Altona. Original im Schnelsen-Archiv
Karte der Herrschaft Pinneberg von 1845, gezeichnet v. Holzvogt
C. Dittmann. Original im Schnelsen-Archiv
Grundbuch Schnelsen Band 3, Blatt 47.
Fotos aus dem Schnelsen-Archiv.
Der unentbehrliche Begleiter für Eisenbahnreisende auf König
Christian VIII. Ostseebahn zwischen Altona und Kiel von 1844.
Chronik Stellingen-Langenfelde, von Johann Kähler 1933, Seite
154
Gesetzsammlung für die Kgl. Preußischen Staaten 1874,
Seite 184
Buch-Präsentation:
Die Chaussee Altona - Kiel
Die erste Kunststraße in Schleswig-Holstein
Mit einem Beitrag vom Schnelsen-Archiv auf den Seiten
206 - 208.
Burkhard von Hennigs, Heinrich Kautzky, Landesamt für Denkmalpflege
Beiträge zur Denkmalpflege in Schleswig-Holstein Band 4
312 Seiten, 123 S/W- und 210 Farbabbildungen,
Broschur, Fadenheftung, 22 x 27cm
ISSN: 2191-2122 und ISSN: 978-3-86935-243-5 ca. 34,90 Euro
Verlag Ludwig, Holtenauer Str.141 - D 24118 Kiel
Telefon: +49(431) 85464 - Email: info@verlag-ludwig.de
Kurztext:
Mit dem Bau der ersten "Kunststraße" als eine
dem wachsenden Handel und Warenaustausch dienende Verkehrsinfrastruktur
zwischen Altona (heute zu Hamburg) und Kiel in den Jahren 1830-1833
gelang den Herzogtümern Schleswig und Holstein der Sprung
in die Moderne.
In mehr als 40 Beiträgen werden die historischen Voraussetzungen
sowie Planung und Bau dieser bedeutenden Chaussee erläutert,
die wichtigsten Elemente wie Chausseegeld-Einnehmerhäuser,
Brücken und Meilensteine, Gasthäuser und Ausspanne,
Poststationen sowie Alleebepflanzungen vorgestellt. Einzelne Elemente
der Chaussee sind seit langem im Focus der Denkmalpflege. Die
Frage, wie man aber mit einem verkehrstechnischen Kulturdenkmal
von fast 100 km Länge insgesamt als Teil unseres baulichen
Erbes umgeht, muss derzeit offen bleiben.
Die vorliegende Publikation soll dazu beitragen, dieses Gesamtwerk
der Straßenbaukunst zu verstehen.
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